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Allgemeine Buchungsbedingungen


Gut Aufeld sowie Lern – und Ausbildungszentrum (Veranstaltungsorte)


Vertragsgestaltung und Geltungsbereich

1. Diese Buchungsbedingungen regeln die vorübergehende Nutzung von Konferenz- oder Veranstaltungsräumen sowie Gästezimmern und/oder dem Außengelände sowie der Reitanlagennutzung der oben genannten Häuser (Veranstaltungsorte) zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Schulungen, Feierlichkeiten und ähnlichen diversen anderen Anlässen. Dies umfasst auch alle damit verbundenen Dienstleistungen.

2. Die Buchungen für unserer allgemeinen Dienstleistungen sind unter Angabe der Gesamtpersonenzahl schriftlich, z. B. per E-Mail oder dem Buchungssystem, vorzunehmen.

3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

4. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die Lebenshilfe Bayern Mitte GmbH zustande. Die Buchungsbedingungen gelten ab diesem Zeitpunkt, unabhängig vom Zahlungsstand. Mit der Buchungsbestätigung erkennt der Kunde die vorliegenden AGB an.

5. Änderungen der gebuchten Personenanzahl, müssen bis spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich dem Veranstaltungsort mitgeteilt werden.

6. Der Veranstalter ist verpflichtet, Wünsche hinsichtlich der Ausstattung und Verpflegung spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, dem gebuchten Veranstaltungsort mitzuteilen. Dabei sind etwaige Angaben zu Allergenen unbedingt zu beachten.

7. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, bei Überschreitung der vereinbarten Gästeanzahl zusätzliche Gebühren zu erheben.

Seminarwesen

1. Die Buchung der Seminarräume ist an die angebotenen Pauschalen gekoppelt. Ein Gruppenarbeitsraum kann zusätzlich gebucht werden und wird separat in Rechnung gestellt.

2. Seminare in der Tagungs– und Eventlocation sind zwischen 08:00 – 17:00 Uhr möglich. Das Servicepersonal ist bis max. 16:00 Uhr vor Ort. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Terrassentüren geschlossen und die Lichter ausgeschaltet sind.

3. Die Reitanlage steht für Tagungsveranstaltungen nach individueller Absprache mit dem Inklusionshof vor allem am Wochenende zur Verfügung. Das Reiterstüberl kann von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 16:00 Uhr sowie freitags zwischen 8:00 und 12:00 Uhr mit Servicepauschale gebucht werden. Die Reitanlage wird üblicherweise zur eigenständigen Nutzung ohne Servicepauschale vermietet. Die sechs Pferdeboxen zur Selbstversorgung sind nicht im Mietpreis enthalten.

4. Die Seminare im Lern- und Ausbildungszentrum können Mo – Do zwischen 08:00 – 16:45 Uhr stattfinden. Freitags ist eine Buchung zwischen 08:00 – 12:00 Uhr möglich, ein Mittagessen kann an diesem Tag nicht gestellt werden.

Gästezimmer

1. Das Übernachtungsangebot richtet sich an Gruppenreisen. Es ist eine Mindestbelegung von 10 Personen erforderlich, anderenfalls behält sich die Lebenshilfe Bayern Mitte GmbH vor, die Buchung zu stornieren.

2. Einzelzimmerbuchungen sind auf Anfrage möglich. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür persönlich.

3. Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 09:00 Uhr zu räumen. Die Nutzung der übrigen Anlage ist am Abreisetag bis 13:00 Uhr möglich. Die frühste Verpflegung ist am Anreisetag das Mittagessen. Am Abreisetag ist eine Verpflegung bis zum Mittagessen möglich.

4. Die Zubereitung von Speisen und Getränken sowie die Lagerung verderblicher Lebensmittel in den Zimmern ist nicht gestattet.

Bei Missachtung erlauben wir uns, den erhöhten Reinigungsbedarf in Höhe von 150 € in Rechnung zu stellen.

5. Eine Teeküche kann separat angemietet werden. Hier besteht die Möglichkeit Lebensmittel zu kühlen. Während der Dauer der Nutzung ist der Gast für die Reinigung und das Spülen des Geschirrs zuständig. Bei der Abreise ist der Gast gehalten, die Teeküche in einem ordentlichen Zustand, so wie er sie vorgefunden hat, zu hinterlassen. Ebenso ist der Müll, im vorgesehenen Müllhaus zu entsorgen und alle Lebensmittel mitzunehmen.

Raumvermietung Events

1. Die Anmietung unserer Räumlichkeiten versteht sich inklusive der Nutzung der Lobby sowie des Außengeländes und der Endreinigung.

2. Es ist möglich, einen externen Caterer für die Verpflegung zu beauftragen. Sollte hierfür die Nutzung der Küche nötig sein, muss diese gesondert angemietet werden. Die Lebenshilfe Bayern Mitte GmbH behält sich das Recht vor, den Caterer zu prüfen und ggf. die Nutzung der Küche zu untersagen. Die Küche ist in einem einwandfreien Zustand zu hinterlassen.

3. Nach vorheriger Absprache wird Ihnen vertrauensvoll ein Schlüssel für die Tagungs- und Eventlocation ausgehändigt. Der Erhalt des Schlüssels ist durch eine Unterschrift zu bestätigen. Der Schlüssel ist spätestens am dritten Werktag nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Glasschiebetür nicht blockiert werden darf. Schäden, die durch unsachgemäßes Verhalten entstehen, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

4. Für Events / Feiern am Abend garantieren wir Ihnen, dass Sie sich allein im Haus befinden.

5. Die Einhaltung der allgemeinen Sperrzeiten in Bayern ist zwingend erforderlich. Private Veranstaltungen in angemieteten Räumen dürfen die gesetzlichen Vorgaben, die üblicherweise zwischen 05:00 Uhr und 06:00 Uhr morgens gelten, nicht überschreiten.

6. Die Nutzung der Gästezimmer ist bei Mietung der Eventlocation nicht im Preis inbegriffen, kann aber bei Bedarf dazu gebucht werden.

Kindergeburtstage/ Ferienbetreuungen / Hobby Horsing

1. Die Durchführung des Kindergeburtstages / der Ferienbetreuung / des Hobby Horsing erfolgt nach Angebotsausschreibung.

2. Die Aufsichtspflicht der Veranstalter erstreckt sich über die Dauer der Veranstaltung, wie im Programm vermerkt. Die Erziehungsberechtigten tragen die Aufsichtspflicht vor Beginn und nach dem Ende einer Veranstaltung. Die Erreichbarkeit eines Erziehungsberechtigten ist jederzeit zu gewährleisten.

3. Sollte es zu Verletzungen kommen, werden die Eltern umgehend informiert. Im Falle schwerwiegender Verletzungen behält sich der Veranstalter vor, das Kind in die Obhut eines Rettungsdienstes zu geben. Kontaktdaten werden dann zu medizinischen Zwecken weitergegeben.

4. Aus medizinscher Sicht ist das Entfernen von Zecken und Splittern möglichst zeitnah zum Zeckenbiss/Eindringen sinnvoll. Eine Information erfolgt umgehend.

5. Personen mit Symptomen einer Infektionskrankheit dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

6. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Platzreservierung. Buchungen sind ausschließlich innerhalb der dafür vorgesehenen Tage und Zeiten möglich.

7. Der/Die Leiter/in der jeweiligen Aktivität kann in begründeten Fällen einzelne Teilnehmer von der Maßnahme ausschließen. Die Eltern werden darüber informiert und die Abholung erfolgt auf eigene Kosten. Der Teilnahmebeitrag wird nicht erstattet. Dies gilt auch für Erkrankungen und Verletzungen, die zu einem Abbruch der Aktivität führen und nicht von der Lebenshilfe Bayern Mitte GmbH verursacht sind.

8. Kinder mit Beeinträchtigungen können nur in Begleitung einer verantwortlichen Person teilnehmen.

Zahlungsbedingungen

1. Unsere angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die steuerliche Aufschlüsselung entnehmen Sie bitte der Rechnung. Bei unvorhergesehenen Kostensteigerungen im Laufe des Jahres, z. B. durch Änderungen der MwSt. oder des geltenden Steuersatzes, behält sich die Lebenshilfe Bayern Mitte GmbH vor, die Veranstaltungsgebühr entsprechend anzupassen. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte unserer Homepage. Bis zum Vertragsschluss sind Preisänderungen vorbehalten.

2. Die Anzahl der Teilnehmer, die spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung schriftlich gemeldet werden, gilt als verbindlich und wird als Grundlage für die Rechnungsstellung herangezogen.

3. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang, z.B. per E-Mail, ohne Abzüge auf das angegebene Konto zu überweisen.

4. Die Zahlung der Gesamtrechnung erfolgt entweder über das Buchungssystem per Kreditkarte/PayPal oder über Rechnung.

5. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Abrechnung ausschließlich an den Veranstalter richten. Eine Einzelabrechnung erfolgt nicht.

6. Zusätzliche Verpflegungen, welche nicht durch die Pakete abgegolten sind, werden nach Verbrauch in Rechnung gestellt.

7. Kartenzahlungen vor Ort sind nicht möglich.

Rücktritt / Stornobedingungen

1. Sollten die Buchungsbedingungen nicht erfüllt sein, so kommt seitens der Lebenshilfe Bayern Mitte kein Buchungsvertrag zustande.

2. Die Lebenshilfe Bayern Mitte GmbH behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wirtschaftlichen Gründen, bei Krankheit des Personals oder im Falle eines Streiks kurzfristig abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Die Lebenshilfe Bayern Mitte GmbH behält sich das Recht vor, bei Bedarf angemietete Räumlichkeiten durch gleichwertige Ersatzräume zu ersetzen. Kunden werden hierüber rechtzeitig informiert.

4. Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform (per Mail) und sollten zur besseren Zuordenbarkeit Veranstaltungsname, Veranstalter, Gast, Buchungsnummer sowie den Zeitraum enthalten.

5. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 30 Tage vor Anreise möglich. Bei Stornierungen bis zum 15. Tag vor dem gebuchten Termin werden 50 % des Preises fällig. Stornierungen ab dem 14. Tag vor dem Buchungstermin werden mit 75 % des Preises veranschlagt. Bei Nichtteilnahme oder Absage der Veranstaltung am Tag des Buchungstermins werden 100 % des Buchungspreises fällig.

Haftungsausschluss

1. Der Gast/ Veranstalter haftet für etwaige Schäden am Inventar oder Gebäude, die durch ihn selbst oder seine Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden.

2. Der Verlust von Schlüsseln wird dem Gast / Veranstalter umgehend in Rechnung gestellt. Dies beinhaltet den Austausch sowie das Nachmachen aller aktuellen Schlösser und Sicherheitsschlüssel.

Die Lebenshilfe Bayern Mitte GmbH empfiehlt dem Veranstalter / Kunden, eine Haftpflichtversicherung mit Schlüsselverlust, um etwaige Schäden abzudecken.

3. Für mitgebrachte Gegenstände wie Garderobe, Privateigentum oder technische Geräte wird keine Haftung übernommen.

4. Die Lebenshilfe Bayern Mitte GmbH haftet nicht für Unfälle, Beschädigungen, Verluste oder Diebstähle sowie für Absagen aus Gründen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Umgang mit Pferden oder Haushaltsgegenständen Risiken birgt. Die Sicherheitsanweisungen des Veranstalters oder des betreuenden Personals sind zu befolgen.

5. Die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter / Veranstalter haften für Schäden, die durch die Teilnehmer schuldhaft verursacht sind. Es wird angeraten, eine private Haftpflichtversicherung und eine private Unfallversicherung für die Teilnehmer abzuschließen. Schadensfälle sind nicht durch eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgedeckt.

6. Die Lebenshilfe Bayern Mitte GmbH haftet nicht für Schäden, die sich die Teilnehmer gegenseitig zufügen bzw. die durch ihr vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich an die Betriebsordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes zu halten und Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.

7. Die Lebenshilfe Bayern Mitte GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden oder Viren, die während der Nutzung an mitgebrachten Datenträgern auftreten könnten.

8. Für technische Störungen während der Veranstaltung (z.B. Stromausfälle, Rechnerausfälle oder Beschädigungen an Telefon- und Datenleitungen) übernimmt die Lebenshilfe Bayern Mitte GmbH keine Haftung. Das Personal vor Ort bemüht sich jedoch, Probleme schnellstmöglich zu beheben.

Pflichten des Mieters

1. In unseren Räumlichkeiten gilt eine strikte Nichtraucherregelung. Das Rauchen ist in allen Innenbereichen untersagt. Wir bitten unsere Gäste, diese Regelung zu respektieren und nur an ausgewiesenen Stellen zu Rauchen. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Reinigungskostenpauschale in Höhe von mindestens 150 € in Rechnung gestellt, abhängig vom Umfang der erforderlichen Reinigungs- und Lüftungsarbeiten. Das Rauchen im Innen- sowie Außengelände des Inklusionshofes ist ebenfalls untersagt.

2. Die Mitnahme von Haustieren wie z.B. Hunden, ist in der Tagungs – und Eventlocation sowie dem Lern und Ausbildungszentrum nicht gestattet. Hunde sind am Inklusionshof nur nach Absprache erlaubt.

3. Es ist dem Gast untersagt, eigene Möbel, Möbelteile oder andere größere Einrichtungsgegenstände mitzubringen. Das Verrücken des Mobiliars außerhalb der Schulungsräume, ist nicht gestattet. Diese Regelung dient der Sicherheit, Sauberkeit und dem ordnungsgemäßen Betrieb der Veranstaltungshäuser.

4. Dekorationen dürfen keine bleibenden Schäden verursachen und müssen nach der Veranstaltung entfernt werden.

5. Es ist untersagt, Gegenstände, Poster oder ähnliches an den Wänden oder Schränken zu befestigen. Für diesen Zweck stehen Pinnwände und Flipcharts zur Verfügung.

6. Sollten durch den Veranstalter oder seine Veranstaltungsteilnehmer Müll, Unordnung oder Schäden verursacht werden, verpflichtet sich der Veranstalter zur Übernahme der dadurch entstandenen Kosten.

7. Das Mitbringen von eigenen technischen Geräten und Materialien erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Kompatibilität mit der vor Ort vorhandenen Technik sollte vorab geprüft werden.

8. Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, dass alle Veranstaltungsteilnehmer die Hausordnung sowie geltenden Sicherheits- und Brandschutzvorschriften einhalten.

9. Der Mieter hat sicherzustellen, dass keine rechtswidrigen Handlungen oder Inhalte im Rahmen der Veranstaltung verbreitet oder durchgeführt werden.

Datenschutz

1. Persönliche Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO, verarbeitet und durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt.

2. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung und Verbesserung unserer Dienstleistungen sowie zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen.

3. Sie haben das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Zudem können Sie der Verarbeitung widersprechen und Ihre Daten in einem übertragbaren Format anfordern. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, ohne die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgte Verarbeitung zu beeinträchtigen.

4. Ausführliche Informationen zum Datenschutz und Datenspeicherung finden Sie auf der Homepage unter www.lebenshilfe-ingolstadt.de/datenschutzerklaerung.html

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.


Stand: 28.04.2025 - Lebenshilfe Bayern Mitte GmbH

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